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Geldauflagen in Bremen

Bremen gehört zu den Bundesländern in denen die Aufnahme in die Liste der Geldauflagenempfänger besonders streng ausgelegt werden. Einrichtungen, die in diese Liste aufgenommen werden möchten müssen einige Kriterien erfüllen. Unter anderem müssen sie, sofern sie nicht in Bremen oder Bremerhaven oder in der Metropolregion Nord-West ihren Sitz haben, erheblich und nennenswert in Bremen oder Bremerhaven tätig sind. Demzufolge ist die Liste der Geldauflagenempfänger mit 186 Organisationen überschaubar. Hinzu kommt, dass Staatsanwälte in Bremen seit zwei Jahren kaum noch Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen vergeben, sondern vermehrt der Staatskasse zuteilen.
Richter sind dagegen unabhängiger. Sie dürfen Geldauflagen auch an nicht gelistete Einrichtungen vergeben. Staatsanwälten ist dies durch die Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung verwehrt. Zudem müssen ab bestimmten Zuweisungshöhen der Dienstvorgesetzte oder die Behördenleitung die Zuweisung genehmigen, was dazu führte, dass die Zuweisungen an die Staatskasse zunahmen und die Zuweisungen der Staatsanwälte innerhalb von zwei Jahren auf ein Drittel schrumpfte.

Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bussgeldmarketingplanungen in Bremen, inkl. 7 Grafiken, 3 Tabellen inklusive Liste der Geldauflagenempfänger 2018 bis 2022.

6 Seiten, 7,50 Euro

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Geldauflagen in Deutschland

Mit über 80 Millionen € sind die Zuweisungen an gemeinnützigen Einrichtungen seit Jahren recht stabil. Zwar gingen die Geldauflagen in den letzten fünf Jahren insgesamt zurück (136 Mio. € im Jahr 2019 gegenüber knapp 173 Mio. € im Jahr 2015). Allerdings traf die Staatskasse diese Entwicklung weitaus stärker.

Entwicklung der Geldauflagen in Deutschland 2010 bis 2019, 5 Grafiken, 1 Tabelle

5 Seiten, 15,00 Euro

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Geldauflagen in Niedersachsen

Über 5,3 Millionen Euro wurden im Jahr 2022 von niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen. Damit erhöhten sich die Geldauflagen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 700.000 Euro und erreichten einen neuen Höchststand seit 2016.
Gleichzeitig ging die Zahl der gemeinnützigen Einrichtungen die im Jahr 2022 Geldauflagen zugewiesen bekamen auf den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre zurück.
Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern ist es in Niedersachsen nicht zwingend vorgeschrieben, dass sich die NPOs in das Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen eintragen müssen um Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu erhalten.
Im aktuellen Verzeichnis (Stand Juli 2023) sind 1.714 Einrichtungen gelistet.
2022 erhielten 973 Einrichtungen Geldauflagen zugeteilt. Davon sind nur 355 in dem vom OLG Oldenburg geführten Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen enthalten.
618 Einrichtungen, die im Jahr 2022 Geldauflagen zugewiesen bekamen, sind nicht gelistet. Allerdings sind die Geldauflagen an gelistete Einrichtungen deutlich höher als an nicht gelistete Einrichtungen.

Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bußgeldmarketingplanungen in Niedersachsen, inkl. 7 Grafiken und 4 Tabellen, darunter Auszug aus der Liste der Zuweisungsempfänger in Niedersachsen (TOP 200).

6 Seiten, 12,00 Euro

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Geldauflagen in Brandenburg

Im Jahr 2022 wurden in Brandenburg 4,77 Mio. Euro Geldauflagen vergeben, zwar fast 1,5 Mio. Euro weniger als im Vorjahr aber immerhin deutlich mehr als in den letzten 10 Jahren zuvor. Der größere Teil floss in die Staatskasse, für gemeinnützige Einrichtungen standen aber immerhin 1,87 Mio. Euro zur Verfügung, die sich etwa 600 Zuwendungsempfänger teilten.
70 Prozent der nach § 153a StPO eingestellten Verfahren in Brandenburg werden von den Staatsanwaltschaften verfügt was in etwa auch dem bundesweiten Durchschnitt entspricht. Gemeinnützige Einrichtungen erhielten in den letzten Jahren von den Gerichten etwas höhere Zuweisungen als von den Staats¬anwaltschaften

Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bußgeldmarketingplanungen in Brandenburg, inkl. 3 Tabellen und 5 Grafiken, darunter Liste der Zuweisungsempfänger in Brandenburg (Auszug).

7 Seiten, 7,50 Euro

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Geldauflagen in Hessen

Im Jahr 2022 gingen die Zuweisungen in Hessen stark zurück: von 17,96 Millionen Euro im Vorjahr auf 11,19 Millionen Euro: Dabei gingen 27,37 Prozent an die Staatskasse (3,063 Mio. €) und an gemeinnützige Einrichtungen 72,63 Prozent (=8,128 Mio. €). Allerdings waren die Zuweisungen im Jahr 2021 um 48 Prozent höher als im Jahr 2020. Im langfristigen 10-Jahresvergleich wiesen die hessischen Staats-/Amtsanwaltschaften und Gerichte im Jahr 2022 knapp 6 Prozent mehr an gemeinnützige Einrichtungen zu. Die Zahl der Einrichtungen denen im Jahr 2022 Geldauflagen zugewiesen wurden ging in Folge weiter zurück auf 1.196 Geldauflagenempfänger.

Während im Jahr 2021 mit knapp 18 Millionen Euro Geldauflagen (fast 50 Prozent mehr als im Jahr 2020) an gemeinnützige Einrichtungen und die Staatskasse zugewiesen wurden erhielten die NPOs im Jahr 2022 rund 3,6 Mio. € weniger als im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang von 30,7 Prozent.
Hilfe für Zielgruppen im Ausland und insbesondere soziale Einrichtungen in Deutschland erhielten mehr Geldauflagen zugewiesen, letztere offensichtlich durch die Hochwasserkatastrophe sowie Ukraine-Hilfen bedingt. Seit zehn Jahren werden gemein¬nützige Einrichtungen in Hessen mit mehr Geldauflagen bedacht als die Staatskasse.
Von den 1.196 Empfänger der Geldauflagen 2022 sind 592 in der vom Oberlandesgericht Frankfurt geführten Liste der Einrichtungen aufgeführt. 604 Einrichtungen sind nicht beim OLG gelistet, bekamen 2022 jedoch Geldauflagen zugewiesen. Diese erhielten aber nur 15,6 Prozent aller Zuweisungen des Jahres 2022.

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21 Seiten, 15,00 Euro

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Geldauflagen in Rheinland-Pfalz

2022 wurden in Rheinland-Pfalz rund 8,38 Millionen € Geldauflagen vergeben, 953.287 € mehr als im Vorjahr. Davon erhielten gemeinnützige Einrichtungen 7,05 Mio. € (= 84,1%).
In den beiden OLG-Bezirken liegen seit vielen Jahren die Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen mit über 80 Prozent deutlich höher als an die Staatskasse. Aktuelle Fakten und Daten für Ihr Bußgeld-Fundraising in Rheinland-Pfalz.

Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bußgeldmarketingplanungen in Rheinland-Pfalz, inkl. 8 Grafiken und 7 Tabellen und Liste der Top-Zuweisungsempfänger 2022.

6 Seiten, 7,50 Euro

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Geldauflagen in Nordrhein-Westfalen

Gegenüber dem Jahr 2021 stiegen die Geldauflagenzuweisungen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 leicht auf 30,3 Millionen €. Die Staatskasse nahm im Jahr 2022 mit rund 17,5 Millionen € etwas weniger ein als im Vorjahr, gemeinnützigen Einrichtungen wurden mit fast 12,9 Mio. € (= + 5,1%) mehr zugewiesen als im Vorjahr.
Aktuelle Fakten und Daten für Ihr Bußgeld-Fundraising in Nordrhein-Westfalen.
Insgesamt erhielten von den 9.625 in Nordrhein-Westfalen gelisteten gemeinnützigen Einrichtungen 2.852 Einrichtungen im Jahr 2022 insgesamt 12.128.237,65 €. Zuweisungen an nicht in der OLG-Liste aufgeführten Einrichtungen gingen auf unter 3 Prozent zurück.

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11 Seiten, 12,00 Euro

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Geldauflagen-Entscheider bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Entwicklung 2008 bis 2023:
Der Frauenanteil nimmt besonders bei jüngeren Jahrgängen zu.
Durchschnittsalter der potenziellen Zuweiser stabil. Generationenwechsel steht bevor.

Im 15-Jahres-Vergleich 2008 bis 2023 hat sich die Frauenquote unter den Richtern, Staats- und Amtsanwälten die mit der Zuweisung von Geldauflagen befasst sind deutlich erhöht.

Besonders bei den jüngeren Jahrgängen bis 35 Jahre ist der Anteil der Richterinnen und Staatsanwältinnen deutlich höher als bei ihren männlichen Kollegen.

Je nachdem, welche Zielgruppe Sie bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten erreichen möchten kann dies auch Auswirkungen auf die künftige Ansprache Ihrer Zielgruppe haben.

Die Datei enthält die Alterstrukturen männlicher und weiblicher Strafrichter/innen und Statsanwälte/innen für die Jahre 2008, 2013, 2018 und 2023.

2 Tabellen, 6 Grafiken

6 Seiten, 15,00 Euro

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Geldauflagen und Bußgelder richtig akquirieren

So optimieren Sie Ihr Bußgeld-Fundraising. Format: PDF

Anleitungen und Beschreibung der Vorgehensweise im Bußgeld-Fundraising (PDF):
Dieser Beitrag beschreibt ausführlich, wie Sie Ihre Bußgeld-Fundraising-Strategie aufbauen und für Ihre Projekte bei den richtigen Entscheidern akquirieren.

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Musterbrief/Adressen: Aufnahme in die Bußgeldverteilerlisten

Musterbrief an listenführende Justizbehörden zur Aufnahme in die Bußgeldlisten. Format: RTF/DOC/XLS/CSV

Vorlage (RTF/DOC) für Anschreiben an die listenführende Justizbehörden inkl. Adressen der listenführenden Justizbehörden (Excel-/CSV-Format) inkl. Email, URL, Telefon.
Die Aufnahme in die «Bußgeldverteilerliste» können Sie überregional bei den listenführenden Stellen oder auch bei einigen Landgerichten regional formlos unter Beifügung der Satzung, des aktuellen Vereinsregisterauszugs, einer Kopie des Freistellungsbescheids und – falls vorhanden – Bescheinigungen über Mitgliedschaft in einem Dachverband beantragen. Ob Sie den Eintrag regional oder überregional beantragen hängt weitgehend von Ihrem Tätigkeitsgebiet ab.

2 Seiten, kostenlos

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