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Bussgeldzuweisungen nach 153a StPO 2007 bis 2011

Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO rückläufig – Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen blieben weitgehend stabil.
Bis vor 10 Jahren war die Zahl der Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO mit jährlich knapp über 300.000 Einstellungen recht stabil, stieg sogar im „Spitzenjahr“ 2004 auf über 335.000 Einstellungen an. Seitdem gehen die Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO stetig zurück. Im Jahr 2011 auf 258.000. Parallel dazu gingen auch die Einstellungen nach § 47 JGG von 70.000 im Jahr 2004 auf 42.500 im Jahr 2011 zurück.

Die Veränderungen wirkten sich in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aus. Während sich die Anzahl der eingestellten Verfahren in Hessen 2007 bis 2011 kaum veränderte ging die Anzahl der eingestellten Verfahren in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Berlin deutlich zurück. In Euro und Cent gingen die Zuweisungen 2011 ebenfalls leicht zurück wobei sie dennoch dem langjährigen Mittel entsprachen und nach bisher vorliegenden Daten aus 6 Bundesländern 2012 tendenziell gestiegen sind.

Tabellenblätter:
Die enthaltenen Tabellenblätter „Bußgeldzuweisungen 2007 bis 2011“ (Blatt 1 bis 3) bieten einen umfassenden Vergleich der nach § 153a StPO eingestellten Verfahren und der damit verbundenen Geldauflagen für die einzelnen Bundesländer und soweit möglich auch nach OLG. Die Tabellen enthalten auch Angaben über die Verteilung gem. Empfänger / Staatskasse in den Bundesländern.

Im Tabellenblatt „Geldauflagen nach § 153a StPO“ werden die prozentualen Einstellungen nach § 153a StPO an den insgesamt erledigten Verfahren (5-Jahresdurschnitt 2007 bis 2011) nach Bundesländern (OLG) sowie die Höhe der Zuweisungen, der durchschnittliche Zuweisungsbetrag und die Verteilung der Zuweisungsbeträge gem. Einrichtungen / Staatskasse dargestellt.

7 Seiten mit 4 Seiten Tabellen Bundesländer, 4 Grafiken

7 Seiten, 9,50 Euro

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