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Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen.

Die gesetzliche Grundlagen von Auflagen (§ 56b StGB, § 59a StGB), Verfahrenseinstellungen wegen „Geringfügigkeit“ nach der deutschen Strafprozessordnung (§ 153a StPO) oder Einstellung von Jugendstrafverfahren nach §§ 45, 47 JGG sind in mehreren Gesetzen geregelt.

Geldauflagen können beispielsweise zugunsten der Staatskasse oder auch gemeinnützig anerkannt Vereine, Stiftungen, gGmbHs usw. verfügt werden.

Auflagen können übrigens nicht nur Zahlungsauflagen sondern ebenso auch gemeinnützige Leistungen, z. B. Ableistung von Arbeitsstunden, sein (§ 56b StGB, § 153a StPO).


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