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Zahlscheine

speziell für Bußgeld-Fundraising.

Zahlscheine speziell für Bußgeld-Fundraising

Im Bußgeld-Fundraising dürfen keine „Spenden-Zahlscheine“ verwendet werden. Auch sollten im Verwendungszeck das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft und das Aktenzeichen vermerkt werden. Mit unserem Bußgeld-Zahlschein erfüllen wir diese Voraussetzungen. Die Zahlscheine können auch mit den Zahlungsempfänger-Daten Ihrer NPO personalisiert werden.

Der perforierte Vordruck ist auch im A4-Format erhältlich (3 Zahlscheine auf A4 mit Perforation zum Trennen nach der Personalisierung), so dass Sie diese Vordrucke auch selbst mit einem Laserdrucker personalisieren können.

Weitere Informationen können Sie hier anfordern.

Zu diesem Beitrag steht Ihnen eine kostenlose Download-Datei zur Verfügung.


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