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Wer hat welchen Anteil im Bußgeld-Fundraising?

Auch kleine regionale NPOs haben Chancen.

Jede zweite Bußgeldzuwendung geht an regional tätige Organisationen. Auch bei der Höhe der Zuwendungen liegen die örtlichen NPOs vorn: über 57 Prozent der Zuwendungen gehen an regional tätige Einrichtungen. Allerdings: die Höhe der Zuwendungen sind im Durchschnitt geringer. Sie liegen bei 51 Prozent.

Bundesweit tätige NPOs profitieren mit durchschnittlich höheren Zuwendungen: jede vierte Zuwendung (27,15%) geht an überregionale Einrichtungen, allerdings ist die Höhe der Beträge mit 40 % weitaus höher.

Spitzenreiter sind Wohlfahrtsverbände und soziale Dienstleistungsorganisationen sowie Selbsthilfeeinrichtungen gefolgt von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Präventionseinrichtungen / Täter-/Opferausgleich (TOA).

Das Ergebnis dieser Datenzusammenfassungen aus fünf von 24 OLG-Bezirken ist, dass überregionale Organisationen einen zahlenmäßigen Anteil von 33,8 % (Anzahl der Zuwendungen) und einen absoluten Anteil von 47,6 % (in Euro) haben. Somit bleiben für regionalen NPOs immerhin 57,4 (Anzahl) bzw. 51,6 % (absolut in Euro). Den Rest decken nicht zuordenbare Empfänger (darunter auch Firmen wie z. B. Sixt GmbH & Co Autovermietung KG, Friseur Klier, Danzer Autoteile, die Allgemeine Ortkrankenkasse (AOK) - oder auch die Bundesanstalt für Arbeit) ab.

Umweltschutz- und Kulturvereine schneiden im Durchschnitt schlechter ab. Bildungseinrichtungen, Sportvereine, Tierschutzorganisationen, kirchliche Einrichtungen oder Verbraucherschutzeinrichtungen werden bislang wenig berücksichtigt.


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