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Woher kommen die Bußgeldzuwendungen?

Zwei Drittel der Zuweisung erfolgen bei Staatsanwaltschaften.

eingestellte Verfahren 2011

Meist spricht man im Bußgeld-Fundraising von „Geldauflagen der Gerichte“. Doch die meisten Verfahren werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt – bevor es überhaupt zur Anklage kommt und der Fall vor Gericht verhandelt wird.

Von 222.309 Verfahrenseinstellungen allein nach § 153a StPO zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen oder der Staatskasse wurden im Jahr 2011 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Dezember 2012) 160.693 Verfahren bei Staats-/Amtsanwaltschaften (= 72 %), 59.191 (27 %) bei Amts- und 2.420 (1 %) bei Landgerichten eingestellt. Bei Oberlandesgerichte wurden im Jahr 2011 lediglich 5 Verfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen oder der Staatskasse eingestellt.

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