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Schritt 1

Zum Vorgehen bei der Geldauflagen- und Bußgeldakquise

Diese Ausführungen wollen für die richtigen Überlegungen sensibilisieren, um eine Entscheidung in der Akquisition von Geldauflagen und Bußgeldern zu treffen.

Gehen wir zunächst davon aus, dass sich Ihre Organisation bei den listenführenden Justizbehörden eingetragen hat. Entsprechende Musterschreiben sowie Adressen der zuständigen Gerichte können Sie downloaden.

Im Zentrum steht die Zielgruppe und die Frage, wie der geeignete Kontakt zu ihr gesucht, aufgebaut und gepflegt werden kann: Es gibt rund 30.000 Richter und Staatsanwälte in Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Staatsanwaltschaften bei diesen Gerichten. Die damit erreichbare Zielgruppe ist inhomogen, da beispielsweise nicht alle Zivil- und Strafrichtern über Bußgeldeauflagen entscheiden*. Um gezielt akquirieren zu können benötigen Sie personalisierte Adressen der Strafabteilungen der Gerichte sowie der Staatsanwaltschaften.

Deshalb empfiehlt sich ein mehrstufiges Vorgehen, um die Kernzielgruppe der Strafrichter bei Amts- und Land- und Oberlandesgerichten sowie die der Staatsanwälte als echte Interessenten zu gewinnen und als Unterstützer an die Anliegen der Organisation zu binden.

In mehreren Stufen gilt es, die Zielgruppe für das Anliegen der eigenen Organisation aufmerksam zu machen und Zug um Zug die Bereitschaft und tatsächliche Unterstützung zu wecken. Nachdem alle persönlichen Kontakte zu den anzusprechenden Kreisen als Multiplikatoren und Empfehler ausgeschöpft sind, nicht zuletzt, um Denkungsart und Bereitschaft für Ihre Anliegen zu testen, stellt sich die Entscheidung, ob und wie die Zielgruppe schriftlich anzusprechen ist.

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* aktuelle personalisierte Adressen bieten wir Ihnen unter „Adressen“ an.


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