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Schritt 2

Ein geeignetes Instrument dazu ist ein Betreuungsprogramm, das eine Kontaktfrequenz von mehreren Anstößen im Jahr beinhaltet.

Der Maßnahmenkatalog beginnt mit einem Schreiben an die Gerichtspräsidenten mit der Bitte um Aufnahme in das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Organisationen („Bußgeldliste“ hören Sie hier ein Interview mit Wolfgang Happes) und zu anschließender Information zuweisender Richter und Staatsanwälte. Damit kommt der Wunsch der Organisation bei der Zuweisung von Geldauflagen berücksichtigt zu werden in Umlauf. Aber es ist nur ein erster Schritt und von der Wirkung entspricht dies in etwa dem berühmten Tropfen Wasser auf einen heißen Stein.

Die Anstöße eines Kontaktprogramms sind deshalb nach Qualität der Reaktionen zu vertiefen: Zum Beispiel in Form eines Informationsbriefes, der die Gesamtheit anspricht und aus dem sich vielleicht bei Erfolg ein kontinuierliches Informationsmedium entwickeln lässt. Ganz wichtig bei dem Kontaktprogramm sind jene Maßnahmen an Reagierer, die den Kontakt enger knüpfen: Das können Prospekte, Hausbroschüren mit dem Jahresbericht sowie unterstützend auch „Arbeitshilfen“ von „geringfügigem Wert“ sein, die jedoch nicht den Beigeschmack der Beeinflussung oder gar den der Bestechung haben dürfen! Auch Einladungen zu Veranstaltungen stehen in diesem Kontext und werden von der Zielgruppe auch wahrgenommen!

Nicht zuletzt steht und fällt das Unterfangen mit der Qualität der Bearbeitung von Zuweisungen und dem Berichtswesen an die zuweisenden Stellen, das dann die Kontakte der Organisation an zuweisende Richter und Staatsanwälte erheblich erleichtert.

Aller Anfang ist schwer!

In einem ersten Schreiben wird also mit Kurzprospekt über die Aufgaben der eigenen Organisation informiert und dazu weitere Broschüren mit dem „Jahresbericht“, um Ihre NPO bekannt zu machen, angekündigt. Zahlschein-Vordrucke sowie Aufkleber sollten bei jedem Mailing ebenfalls beigefügt werden.

Hier stellt sich die Frage, ob ergänzend zu den Informationsunterlagen weitere Anreize mit diskretem Zusatznutzen geschaffen werden, die bei der Zielgruppe willkommen sind, ohne sie zu sehr zu verpflichten. Zum Beispiel Dauerwerbemittel wie Kugelschreiber mit Schreibblock, die zugleich die Organisation mit Logo und damit das Anliegen immer wieder neu vor Augen führen.

Auch können mit dem ersten Schreiben weitere Maßnahmen, wie ein Brief an Richter und Staatsanwälte angekündigt werden, der den Kontakt über den aktuellen Anlass hinaus zu halten verspricht. Weihnachtgrüße zählen mit dazu.

Mit steigender Bekanntheit der Organisation bei der Zielgruppe empfiehlt sich als weitere flankierende Maßnahme (auch zur Adressgenerierung) ein Einhefter in der „Neuen Zeitschrift für Strafrecht“. Ist die Organisation bei der Zielgruppe akzeptiert, können in diesem Medium Kleinanzeigen dezent an die künftige Berücksichtigung der Organisation erinnern.

Aber soweit sind wir so schnell noch nicht!

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