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Geldauflagen in Berlin

Das im Jahr 2010 eingeführte Sammelfondsverfahren konnte sich bislang noch nicht durchsetzen.
Zwischen 2006 und 2015 haben sich die Geldauflagen-Zuweisungen um 33 Prozent erhöht. Allerdings fast ausschließlich zugunsten der Staatskasse: Einem Plus von 45 Prozent für die „Kosteneinziehungsstelle der Justiz“ steht nur eine geringe Steigerung von 4 Prozent für gemeinnützige Empfänger gegenüber.
Während noch im Jahr 2006 35,3 Prozent (= 1,835 Mio €) der Zuweisungen in von Höhe 5,2 Mio € an gemeinnützige Einrichtungen ging ist der Anteil 2014 auf 27,9 Prozent gesunken und im Folgejahr leicht wieder auf 29,6 Prozent (= 2,050 Mio. €) angestiegen.

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3 Seiten, 3,00 Euro

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