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Geldauflagen in Brandenburg

Im Jahr 2022 wurden in Brandenburg 4,77 Mio. Euro Geldauflagen vergeben, zwar fast 1,5 Mio. Euro weniger als im Vorjahr aber immerhin deutlich mehr als in den letzten 10 Jahren zuvor. Der größere Teil floss in die Staatskasse, für gemeinnützige Einrichtungen standen aber immerhin 1,87 Mio. Euro zur Verfügung, die sich etwa 600 Zuwendungsempfänger teilten.
70 Prozent der nach § 153a StPO eingestellten Verfahren in Brandenburg werden von den Staatsanwaltschaften verfügt was in etwa auch dem bundesweiten Durchschnitt entspricht. Gemeinnützige Einrichtungen erhielten in den letzten Jahren von den Gerichten etwas höhere Zuweisungen als von den Staats¬anwaltschaften

Die unentbehrliche Grundlage für Ihre Bußgeldmarketingplanungen in Brandenburg, inkl. 3 Tabellen und 5 Grafiken, darunter Liste der Zuweisungsempfänger in Brandenburg (Auszug).

7 Seiten, 7,50 Euro

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