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Verfahrenseinstellungen 2021

2021 wurden in Deutschland 179.518 Strafverfahren nach § 153a Abs. 1 Nr. 2 StPO mit der Auflage, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen, eingestellt.

Fast drei Viertel davon bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (72,2%). Im Bundesdurchschnitt wurden 2021 3,25% der erledigten Verfahren nach § 153a Abs.1, Satz 2, Nr. 2 StPO eingestellt.

Lesen Sie hier nach, welche Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften in welchen Bundesländern diese Verfahren einstellen.

2 Grafiken, 9 Tabellen

11 Seiten, 8,00 Euro

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