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Geldauflagen in Bremen

Bremen gehört zu den Bundesländern in denen die Aufnahme in die Liste der Geldauflagenempfänger besonders streng ausgelegt werden. Einrichtungen, die in diese Liste aufgenommen werden möchten müssen einige Kriterien erfüllen. Unter anderem müssen sie, sofern sie nicht in Bremen oder Bremerhaven oder in der Metropolregion Nord-West ihren Sitz haben, erheblich und nennenswert in Bremen oder Bremerhaven tätig sind. Demzufolge ist die Liste der Geldauflagenempfänger mit 186 Organisationen überschaubar. Hinzu kommt, dass Staatsanwälte in Bremen seit zwei Jahren kaum noch Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen vergeben, sondern vermehrt der Staatskasse zuteilen.
Richter sind dagegen unabhängiger. Sie dürfen Geldauflagen auch an nicht gelistete Einrichtungen vergeben. Staatsanwälten ist dies durch die Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung verwehrt. Zudem müssen ab bestimmten Zuweisungshöhen der Dienstvorgesetzte oder die Behördenleitung die Zuweisung genehmigen, was dazu führte, dass die Zuweisungen an die Staatskasse zunahmen und die Zuweisungen der Staatsanwälte innerhalb von zwei Jahren auf ein Drittel schrumpfte.

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