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Geldauflagen in Niedersachsen

Über 5,3 Millionen Euro wurden im Jahr 2022 von niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen. Damit erhöhten sich die Geldauflagen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 700.000 Euro und erreichten einen neuen Höchststand seit 2016.
Gleichzeitig ging die Zahl der gemeinnützigen Einrichtungen die im Jahr 2022 Geldauflagen zugewiesen bekamen auf den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre zurück.
Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern ist es in Niedersachsen nicht zwingend vorgeschrieben, dass sich die NPOs in das Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen eintragen müssen um Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu erhalten.
Im aktuellen Verzeichnis (Stand Juli 2023) sind 1.714 Einrichtungen gelistet.
2022 erhielten 973 Einrichtungen Geldauflagen zugeteilt. Davon sind nur 355 in dem vom OLG Oldenburg geführten Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen enthalten.
618 Einrichtungen, die im Jahr 2022 Geldauflagen zugewiesen bekamen, sind nicht gelistet. Allerdings sind die Geldauflagen an gelistete Einrichtungen deutlich höher als an nicht gelistete Einrichtungen.

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