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Geldauflagen in Hessen

Im Jahr 2022 gingen die Zuweisungen in Hessen stark zurück: von 17,96 Millionen Euro im Vorjahr auf 11,19 Millionen Euro: Dabei gingen 27,37 Prozent an die Staatskasse (3,063 Mio. €) und an gemeinnützige Einrichtungen 72,63 Prozent (=8,128 Mio. €). Allerdings waren die Zuweisungen im Jahr 2021 um 48 Prozent höher als im Jahr 2020. Im langfristigen 10-Jahresvergleich wiesen die hessischen Staats-/Amtsanwaltschaften und Gerichte im Jahr 2022 knapp 6 Prozent mehr an gemeinnützige Einrichtungen zu. Die Zahl der Einrichtungen denen im Jahr 2022 Geldauflagen zugewiesen wurden ging in Folge weiter zurück auf 1.196 Geldauflagenempfänger.

Während im Jahr 2021 mit knapp 18 Millionen Euro Geldauflagen (fast 50 Prozent mehr als im Jahr 2020) an gemeinnützige Einrichtungen und die Staatskasse zugewiesen wurden erhielten die NPOs im Jahr 2022 rund 3,6 Mio. € weniger als im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang von 30,7 Prozent.
Hilfe für Zielgruppen im Ausland und insbesondere soziale Einrichtungen in Deutschland erhielten mehr Geldauflagen zugewiesen, letztere offensichtlich durch die Hochwasserkatastrophe sowie Ukraine-Hilfen bedingt. Seit zehn Jahren werden gemein¬nützige Einrichtungen in Hessen mit mehr Geldauflagen bedacht als die Staatskasse.
Von den 1.196 Empfänger der Geldauflagen 2022 sind 592 in der vom Oberlandesgericht Frankfurt geführten Liste der Einrichtungen aufgeführt. 604 Einrichtungen sind nicht beim OLG gelistet, bekamen 2022 jedoch Geldauflagen zugewiesen. Diese erhielten aber nur 15,6 Prozent aller Zuweisungen des Jahres 2022.

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